Leistungen Gewerbeanmeldung

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies gegenüber dem Ordnungsamt, welches das Gewerberegister führt, anzeigen. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Wenn Sie persönlich in der Gewerbemeldestelle vorsprechen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis
  • Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Gewerbetreibenden sowie des Bevollmächtigten
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Gewerbetreibenden einen aktuellen Registerauszug
  • Bei einem Gewerbe, das erlaubnispflichtig ist, die für die Erteilung der Erlaubnis erforderlichen Unterlagen.

HINWEIS
Vorherige telefonische Terminabsprachen sind wünschenswert, um mögliche Wartezeiten abzukürzen oder Außendienstzeiten zu meiden.

Sofern Sie nicht persönlich vorsprechen möchten, können Sie Ihr Gewerbe online oder schriftlich anzeigen.

Dieser Gewerbeanzeige sind unbedingt beizufügen:

  • Eine Kopie des Personalausweises oder des Passes
  • Bei Ausländern zusätzlich eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Bei juristischen Personen eine Kopie des Handelsregisterauszuges
  • Bei einem Gewerbe, das erlaubnispflichtig ist, die für die Erteilung der Erlaubnis erforderlichen Unterlagen.
Kosten

26,00 Euro (natürliche Person)
33,00 Euro (juristische Person)
13,00 Euro (für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen)
15,00 Euro (Zweitschrift)

Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner